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Anmeldung und Verordnungsweg

Wo erhalte ich eine Verordnung / Rezept?

Für eine logopädische Therapie benötigen Sie eine Heilmittelverordnung (Rezept). Diese kann je nach zugrundeliegender Symptomatik ein HNO-Arzt, Kinderarzt, Neurologe, Kieferorthopäde, Zahnarzt, oder auch Ihr Hausarzt ausstellen. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen Der Therapiebeginn muss spätestens 14 Tage nach Erhalt der Verordnung erfolgen, deshalb ist es sinnvoll das Rezept erst nach Terminabsprache mit der behandelnden Logopädin bei Ihrem behandelnden Arzt abzuholen.

Dauer der Behandlung

Die Dauer einer Therapiestunde beträgt in der Regel 45 Minuten und findet je nach Störungsbild und Ermessen des behandelnden Arztes 1-2 x wöchentlich als Einzeltherapie statt.

Zuzahlung

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen Patienten  zahlen einen Eigenanteil. Gemäß der Heilmittelrichtlinien beträgt dieser 10% der Behandlungskosten plus 10 Euro Verordnungsgebühr je Rezept. Unter bestimmten Umständen ist eine Befreiung von der Zuzahlungspflicht möglich. Bitte lassen Sie sich hierzu von Ihrer Krankenkasse beraten.

Hausbesuche

Bei medizinischer Notwendigkeit verschreibt Ihr Arzt Ihnen einen Hausbesuch. In diesem Falle führe ich gerne die Behandlung bei Ihnen zuhause durch. Treten Sie mit mir in Kontakt wenn Sie Fragen haben. Ich nehme mir gerne Zeit für Sie.